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   VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597   

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VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597 (https://dejure.org/2024,1757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2024 - 98 F 23.597 (https://dejure.org/2024,1757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 98 F 23.597 (https://dejure.org/2024,1757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GKG § 198
    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens, Klage gegen Ruhestandsversetzung, tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache, Dringlichkeit des Rechtsschutzbegehrens, Grenzen des Gestaltungsspielraums des Ausgangsgerichts hinsichtlich ...

  • rewis.io

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens, Klage gegen Ruhestandsversetzung, tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache, Dringlichkeit des Rechtsschutzbegehrens, Grenzen des Gestaltungsspielraums des Ausgangsgerichts hinsichtlich ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Für die Angemessenheit der Verfahrensdauer kommt es auch darauf an, ob Verzögerungen, die durch die Verfahrensführung des Gerichts eingetreten sind, vor dem Hintergrund des den Ausgangsgerichten insoweit zukommenden Gestaltungsspielraums sachlich gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2014 - 5 C 1.13 D - NVwZ 2014, 1523 Rn. 18; U.v. 11.7.2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 37).

    Ob eine solche Feststellung ausreichend ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2014 - 5 C 1.13 D - NVwZ 2014, 1523 Rn. 34 m.w.N.).

    Soweit der Entschädigungsanspruch begründet ist, hat der Kläger entsprechend § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2, § 247 BGB ab Eintritt der Rechtshängigkeit Anspruch auf Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2014 a.a.O. Rn. 46; Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 90 Rn. 14 ff.).

    Eine Verzinsung des Entschädigungsbetrags kann im Verwaltungsprozess nur unter dem Gesichtspunkt der Prozesszinsen verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2014 a.a.O. Rn. 44 f.; BayVGH, U.v. 10.12.2015 - 23 A 14.2252 - juris Rn. 65).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Für die Angemessenheit der Verfahrensdauer kommt es auch darauf an, ob Verzögerungen, die durch die Verfahrensführung des Gerichts eingetreten sind, vor dem Hintergrund des den Ausgangsgerichten insoweit zukommenden Gestaltungsspielraums sachlich gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2014 - 5 C 1.13 D - NVwZ 2014, 1523 Rn. 18; U.v. 11.7.2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 37).

    Vielmehr setzt der Entschädigungsanspruch aus § 198 Abs. 1 GVG voraus, dass der Beteiligte durch die Länge des Gerichtsverfahrens in seinem Grund- und Menschenrecht auf Entscheidung eines gerichtlichen Verfahrens in angemessener Zeit beeinträchtigt worden ist, was eine gewisse Schwere der Belastung erfordert (vgl. BVerwG, U.v. 11.7.2013 a.a.O. Rn. 39).

    Sind in einem Stadium des Verfahrens oder bei einzelnen Verfahrensabschnitten Verzögerungen eingetreten, bewirkt dies nicht zwingend die Unangemessenheit der Gesamtverfahrensdauer (BVerwG, U.v. 11.7.2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 44).

    Ob sich die Verfahrensdauer in einer von mehreren Instanzen als angemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG darstellt, ist materiellrechtlich unter Berücksichtigung der Gesamtdauer des gerichtlichen Verfahrens von dessen Einleitung in der ersten Instanz, hier durch Klageerhebung am 17. Juli 2020, bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss in der letzten Instanz, hier durch Beschluss vom 8. Februar 2023, zugestellt am 16. Februar 2023, zu ermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 11.7.2013 a.a.O. Rn. 16 f. und 61).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Maßgeblich zu berücksichtigen sind die Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens, das Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter (§ 198 Abs. 1 Satz 2 GVG) und die Prozessförderung durch das Gericht (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 2 WA 1.17 D - NJW 2019, 320 Rn. 26).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer ist nicht von festen Zeitvorgaben oder abstrakten Orientierungs- bzw. Anhaltspunkten auszugehen (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 a.a.O. Rn. 26; U.v. 14.9.2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13).

  • EGMR, 25.02.2000 - 29357/95

    Gabriele Gast

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Art. 6 Abs. 1 EMRK fordert zwar, dass Gerichtsverfahren zügig betrieben werden, betont aber auch den allgemeinen Grundsatz einer geordneten Rechtspflege (EGMR, U.v. 25.2.2000 - Nr. 29357/95 - NJW 2001, 211 Rn. 75).

    Umgekehrt kann sich der Staat zur Rechtfertigung einer überlangen Verfahrensdauer nicht auf Umstände innerhalb seines Verantwortungsbereichs berufen; vielmehr muss er alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist beendet werden können (vgl. BVerfG, B.v. 22.3.2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 - juris Rn. 17; EGMR, U.v. 25.2.2000 a.a.O. Rn. 75).

  • BVerwG, 17.08.2017 - 5 A 2.17

    Abschluss; Abwägung; Anerkenntnis; Ausgangsrechtsstreit; Ausgangsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Als strukturelle Mängel, die sich der Staat zurechnen lassen muss und die er zu beseitigen hat, haben in diesem Zusammenhang sowohl eine etwaige Überlastung des betroffenen Spruchkörpers als auch etwa längerfristige Erkrankungen eines Richters außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2017 - 5 A 2/17 D - NVwZ 2018, 909 Rn. 34).
  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Es obliegt den Ländern, in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine hinreichende materielle und personelle Ausstattung der Gerichte zu sorgen, damit diese ihrem Rechtsprechungsauftrag in einer Weise nachkommen können, die den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG genügt (vgl. BVerfG, B.v. 13.8.2012 - 1 BvR 1098/11 - BayVBl 2013, 210 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 23 A 14.2252

    Asylverfahrensrechtliche Streitigkeit, überlange Verfahrensdauer,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Eine Verzinsung des Entschädigungsbetrags kann im Verwaltungsprozess nur unter dem Gesichtspunkt der Prozesszinsen verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2014 a.a.O. Rn. 44 f.; BayVGH, U.v. 10.12.2015 - 23 A 14.2252 - juris Rn. 65).
  • VGH Bayern, 08.02.2023 - 6 ZB 22.2655

    Versetzung eines Posthauptsekretärs in den vorzeitigen Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Den vom Kläger am 27. Dezember 2022 gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung, der mit Schriftsatz vom 27. Januar 2023 begründet wurde, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Februar 2023 (6 ZB 22.2655), zugestellt am 16. Februar 2023, ab.
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17

    Angemessene Entschädigung; Auslandsverwendungszulage; Bemessungsentscheidung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer ist nicht von festen Zeitvorgaben oder abstrakten Orientierungs- bzw. Anhaltspunkten auszugehen (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 a.a.O. Rn. 26; U.v. 14.9.2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 289/10

    Erfolglose Verzögerungsbeschwerde, da Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597
    Umgekehrt kann sich der Staat zur Rechtfertigung einer überlangen Verfahrensdauer nicht auf Umstände innerhalb seines Verantwortungsbereichs berufen; vielmehr muss er alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist beendet werden können (vgl. BVerfG, B.v. 22.3.2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 - juris Rn. 17; EGMR, U.v. 25.2.2000 a.a.O. Rn. 75).
  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und

  • BFH, 29.11.2017 - X K 1/16

    Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

  • VGH Bayern, 02.09.2019 - 6 ZB 19.623

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung

  • BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03

    Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

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